Verfassungen berufen sich gern auf das Volk als ihren Urheber. Immerhin ist das moderne
Verfassungsrecht in einer Situation entstanden in der sich bloß die reaktionären Kräfte vor
der Volkssouveränität fürchteten. Für die gleichen und freien Angehörigen der Bürgerschaft war
das Volk das Medium und der Wegbereiter der allgemeinen Emanzipation. Unter dem Eindruck der
rechtspopulistischen Politik hat sich das Blatt gewendet. Die Berufung auf das Volk dient nun
dazu Kollisionen mit der liberal-demokratischen Verfassungsordnung zu provozieren und sie
auszuhebeln. Sie wird anfechtbar unter Berufung auf jene mystische Entität die sie vormals wie
selbstverständlich als ihren Grund akzeptierte. Dieser historischen Transformation und der
Bewältigung der mit ihr verbundenen Schwierigkeiten widmen sich Uwe Volkmann in seinem Beitrag
sowie Christoph Bezemek und Judith Froese in ihren Kommentaren.