Zum Werk Die Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen
die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen: -
Immobilienmakler - Darlehensvermittler - Bauträger und Baubetreuer sowie -
Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5
GewO ausgenommen sind. Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den
genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten wie - die Absicherungspflichten für
Vermögenswerte die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu
deren Verwendung er ermächtigt wird - Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von
Abschlagszahlungen - Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten die einem Makler
oder Vermittler anvertraut worden sind - Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden
ausführlich kommentiert weitere wichtige Regelungen wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160
161 und die §§ 14 29 und 35 GewO werden - kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die
Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV auf die im
Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird. Vorteile auf einen Blick - verfasst von einem
der versiertesten Kenner der Materie. - alle wichtigen Vorschriften in einem Band. - komplette
Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Zur Neuauflage Die Neuauflage
berücksichtigt sämtliche Änderungen welche § 34 c GewO die Makler- und BauträgerVO und die
Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben: - Seit 1. August
2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. - Mit Wirkung vom 1.
März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter die ihre Tätigkeit schon zuvor
ausgeübt haben. - Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in
einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden. - Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV
aber auch - in Vorschriften der GewO wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und
Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt. - Das Werk enthält die
Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV die Anfang 2019 ebenfalls
an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist. Zielgruppe Für Rechtsanwälte
Steuerberater Immobilienmakler Darlehensvermittler Bauträger Baubetreuer Gewerbe und
Gewerbeaufsichtsämter.