Im allgemeinen Verwaltungsrecht gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz mit seinen Regeln über
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten. Im Steuerrecht existieren dagegen besondere
Vorschriften nach der Abgabenordnung über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden.
Diese beiden Korrektursysteme weichen sprachlich und systematisch erheblich voneinander ab.
Sind diese unterschiedlichen Korrekturregeln gerechtfertigt? Welche materiellen Differenzen
ergeben sich aus ihnen? Könnte man die Korrektur von Verwaltungsakten nicht mit Hilfe eines
einheitlichen Korrektursystems bewältigen? Der Autor vergleicht in seiner Arbeit die beiden
Korrektursysteme und arbeitet deren genaue Unterschiede heraus. Er geht der Frage nach in
welchen Fällen ein Bescheid wegen eines bestimmten Fehlers nach allgemeinem Verwaltungsrecht
korrigiert werden kann nach Steuerrecht dagegen Bestandskraft genießt - und umgekehrt. Er
überprüft die Notwendigkeit dieser Differenzen und zeigt Möglichkeiten auf wie sich
ungerechtfertigte Wertungsunterschiede zwischen beiden Rechtsgebieten beseitigen lassen. Dabei
werden nicht nur Vorschläge zur Anpassung der Abgabenordnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz
gemacht. Es werden auch Rechtsgedanken aus dem Steuerrecht herausgearbeitet die dem
allgemeinen Verwaltungsrecht bislang fremd sind aber gleichwohl eine sinnvolle Ergänzung der
bisherigen Rücknahme- und Widerrufsregeln wären. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem
Fakultätspreis 1997 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel.