Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 28.2.2017 hat die
Rahmenbedingungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern erheblich verändert. Daneben wurde im
Zusammenhang mit der Corona-Epidemie mit Wirkung vom 15.3.2020 die Möglichkeit zur Kurzarbeit
von Leiharbeitnehmern in das AÜG eingeführt. Das Gesetz ermöglicht die dauerhafte Besetzung
jedes Arbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern. Daraus ergeben sich neue Probleme für die
betriebliche Beschäftigungspolitik. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung wird
weitgehend aufgehoben.Das Gesetz ist für unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben
relevant. Auch nach den Reformen bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit
Werkvertrag Selbständigkeit. Die Autoren stellen die geltende Rechtslage vor dem Hintergrund
der neuesten Rechtsprechung dar und bereiten sie handlungsorientiert für den betrieblichen
Praktiker auf. Einen Schwerpunkt bilden beschäftigungsorientierte Aspekte des
Fremdfirmeneinsatzes und die Tarifverträge in der Verleihbranche. Die Rechtsprechung zur neuen
Gesetzeslage ist bis Ende 2019 berücksichtigt. Autoren:Jürgen Ulber ehemals Jurist beim
Vorstand der IG Metall Autor des Kommentars für die Praxis zum AÜG (derzeit 5. Auflage)Dr.
Daniel Ulber Professor für Bürgerliches Recht Unternehmensrecht und Arbeitsrecht an der
Universität in Halle