Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt unentgeltlich. So soll die innere Unabhängigkeit des
Betriebsrats als Organ gewährleistet werden. Seine Arbeit soll nicht durch die Gewährung oder
den Entzug materieller Leistungen beeinflusst und das Vertrauen der Arbeitnehmer in
dieinteressengerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte gestärkt werden. Das ist richtig und
das soll auch so bleiben. Der Erfolg des deutschen Modells der betrieblichen Mitbestimmung
beruht nicht zuletzt auch darauf.Richtig ist aber auch: Auch ein Betriebsratsmitglied hat
Anspruch auf gerechte Behandlung. Für Betriebsratsmitglieder gilt deshalb das
Lohnausfallprinzip. Die Berechnung des geschuldeten Entgelts erfolgt dabei auf der Grundlage
einer hypothetischen Betrachtung. Danachhaben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf das
Arbeitsentgelt das sie ohne Ausübung der Betriebsratstätigkeit erhalten hätten. Dies zu
beurteilen ist besonders schwierig bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern insbesondere
wenn sie über mehrere Wahlperioden gewählt undfreigestellt worden sind. Dies wird allgemein und
seit langem beklagt aber was hilft das dem Arbeitgeber der alles richtig machen will und dem
Betriebsrat der wissen will was ihm zusteht und was nicht? Es ist ein Weg zwischen zwei
Übeln. Denn benachteiligt werden darf einBetriebsratsmitglied auch nicht. Auch dieses Gebot ist
ernst zu nehmen denn es ist nicht minder wichtig.Das Handbuch gibt Hilfen für die Praxis und
weist Wege auch da wo gesicherte Rechtsprechung bislang nicht zur Verfügung steht. Es werden
die verschiedenen Situationen anhand von Beispielen erläutert. Checklisten erleichtern das
Verständnis und die Umsetzung.Die Autoren:Prof. Dr. Gregor Thüsing LLM. Direktor des
Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn Matthias
Denzer Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen
Sicherheit der Universität BonnAktuelle bzw. zuletzt ausgeübte TätigkeitDirektor des Instituts
für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit