Durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der Arbeit können das Leben sowie die physische und
psychische Gesundheit der Beschäftigten gefährdet werden. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
regelt umfassend Maßnahmen des Arbeitsschutzes für Beschäftigte bei diesen Tätigkeiten und
beinhaltet zudem Regelungen bzw. Verweise auf das EU-Recht zur Einstufung Kennzeichnung und
Verpackung sowie zum Sicherheitsdatenblatt.Betriebsräte und Personalräte haben weitreichende
Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Insbesondere bei der Ermittlung und Beurteilung
von Gefährdungen und bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen. Bei der Planung von Arbeitsplätzen
Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung haben sie Unterrichtungs- und Beratungsrechte. Und sie
haben die Pflicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber zu
überwachen. Für diese Aufgaben können sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärzte und
Sachverständige hinzuziehen. Nach der Neustrukturierung der GefStoffV im Jahr 2010 erfolgten
2015 und 2016 weitere Anpassungen an das europäische Chemikalienrecht (EU-CLP- und
EU-REACH-Verordnung) sowie die weitgehende Integration des Explosionsschutzes in die
GefStoffV.Dies und insbesondere die Änderungen des technischen Regelwerks sind in die 2.
Auflage der Kommentierung eingearbeitet.Der Basiskommentar erläutert klar und verständlich die
einzelnen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und bietet Orientierung bei der konkreten
betrieblichen Umsetzung. Ausführlich dargestellt sind die Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung.Aus dem Inhalt:- Grundlagen
des Gefahrstoffrechts- Gefahrstoffinformation- Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten-
Schutzmaßnahmen- Verbote und BeschränkungenAutor:Dr. Ralf Pieper Professor und Leiter des
Fachgebiets Sicherheitstechnik Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau
und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal