Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln durch
Beschäftigte und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Und sie macht Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung.Die Schwerpunkte:- Prüfpflichten für
Arbeitsmittel im Allgemeinen und für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel einschließlich
überwachungsbedürftiger Anlagen im Besonderen- Vorgaben zur alters- und alternsgerechten
Gestaltung von Arbeitsmitteln- Ergonomische Gestaltungsprinzipien physische und psychische
Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln- Besondere Gefährdungen und
UnfallschwerpunkteDer Kommentar berücksichtigt die Änderungen der BetrSichV der Technischen
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und weiterer Rechtsvorschriften. Die Aufgaben von
Betriebs- und Personalräten werden systematisch einbezogen.Autor:Dr. Ralf Pieper Professor und
Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen
Universität Wuppertal