EAN: 9783769412055

Produktdaten aktualisiert am: 12.11.2024
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Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt oftmals könne gem. 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. Kernbereichslehre dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur - als Vertrauenshaftung - gerechtfertigt wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden.Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.

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