Kaum ein Text der Philosophiegeschichte hat eine Übersetzung in heutige Ausdrucksformen so
nötig wie Hegels »Rechtsphilosophie«. Der Band bietet nicht nur den vollständigen Hegel'schen
Text sondern auch eine gut lesbare absatzweise Kommentierung durch Pirmin Stekeler. . Von
Geist und Denken von Hegels »Rechtsphilosophie« sind wir durch eine bloß scheinbar gemeinsame
Sprache getrennt wie sprichwörtlich England und die Vereinigten Staaten. Die Folge ist dass
Hegels Grundlegung aller Staats- und Sozialwissenschaften den einen zu konservativ den anderen
zu liberal ist den einen als restaurativ den anderen als sozialrevolutionär erscheint.
Stekelers Kommentar zeigt dagegen dass es Hegel in erster Linie um eine radikale
Säkularisierung jedes Grund- und Verfassungsrechts samt zugehöriger Ethik und Moral geht. Wir
können uns weder mit einem Gesetz beruhigen das mythisch d. h. rein verbal auf einen Gott
zurückgeführt wird noch mit einem »Naturrecht« oder einer »Vernunftmoral«. Die Aufgabe ist
vielmehr alle normativen Rechte und Pflichten als Antworten auf Probleme freier Kooperation
und damit als notwendige Bedingungen freien Personseins explizit zu machen. Hegels
freiheitspraktische Begründung des Staates im Sinn des Gesamts aller öffentlichen
Angelegenheiten der res publica beginnt daher unter dem Titel eines abstrakten Rechts mit ganz
allgemeinen handlungstheoretischen Selbstverständlichkeiten. Es folgt eine radikale Kritik an
der bloß subjektiven Moral Kants und eine Explikation der grundlegenden Praxisformen der
Familie und der bürgerlichen Gesellschaft mit ihrem vertragsgestützten Austausch von
Leistungen.