Zum Werk Dieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der
Praxis gleichermaßen breite Akzeptanz bei Arbeitgebern Betriebsratsgremien und
Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle die sich mit dem
Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen. Vorteile auf einen Blick schneller Zugriff durch
präzisen praxisbezogenen Stil ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle Erläuterungen aus erster
Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung
maßgeblich mitgestaltet Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten
Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den
aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind unter anderem Ausführungen
zum: digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften § 129 BetrVG bzgl. der digitalen BR-Sitzung
Weiterbildungsgesetz und dem neu eingeführten Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
Lieferkettengesetz und zum Beteiligungsrecht des WA nach § 106 Abs. 2 Nr. 5b BetrVG Thema
Arbeitszeiterfassung. Des Weiteren befasst sich die Neuauflage mit: dem
Hinweisgeberschutzgesetz inkl. Meldestelle im Unternehmen und Auswirkungen auf das BetrVG der
Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie von Familie und Beruf der Erweiterung der
Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle der Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie
der mobilen Arbeit und dem Arbeitsschutz der Novellierung des UmwG und dem Gesetz über die
Mitbestimmung der ArbN bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
dem BGH-Urteil zur Betriebsratsvergütung neuen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und im
Recht der Massenentlassung Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den
Bedürfnissen der Praxis u.a. bzgl. der Auswirkung der geänderten Wahlvorschriften
(Wahlanfechtungsverfahren). Hinzu kommen Praxisprobleme wie z.B. Social-Media-Nutzung
Digitalisierung Arbeitsschutz Telearbeit BYOD etc. soweit diese von kollektivrechtlicher
Relevanz sind. Zielgruppe Für Betriebsratsgremien Gewerkschaften Arbeitgeberseite und deren
Verbände Personalverantwortliche Arbeitsgerichte Anwaltschaft sowie die gesamte
arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.