Topaktuell kommentiert: Mit dem ab 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Verteilung
der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser hat
der Gesetzgeber das Maklerrecht erheblich geändert. Die Neubearbeitung enthält eine
Kommentierung der neuen Regelungen für die Maklerprovision und geht ferner auf die zahlreichen
neuen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Maklerrecht ein.