Die Abgrenzung von staatlichen und tariflichen Regelungsbefugnissen wird in Deutschland bereits
seit den 1960er Jahren diskutiert. In jüngerer Zeit wurde die Problematik im Rahmen der 2008 09
ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Eurokrise virulent. Im
Interesse eines effektiven Krisenmanagements erlies der Unionsgesetzgeber ein umfangreiches
Legislativpaket das die Überwachung und Koordinierung der mitgliedstaatlichen
Wirtschaftspolitiken intensivierte. Durch Implementierung des Europäischen
Stabilitätsmechanismus wurden den Krisenländern zudem unter strengen Auflagen finanzielle
Hilfen gewährt. Die in sog. Memoranda of Unterstanding konkretisierten Auflagen schrieben für
die einzelnen Mitgliedstaaten ua. Arbeitsmarktreformen vor die im hoch verschuldeten
Griechenland zu einer Umgestaltung des nationalen Tarifvertragssystems führten. Vor diesem
tatsächlichen Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit ob die kriseninduzierten
Arbeitsmarktreformen an den Unionsgrundrechten zu messen sind. Zu erörtern ist im Anschluss ob
die betreffenden Maßnahmen mit dem Unionsgrundrecht auf Kollektivverhandlungen und
Kollektivmaßnahmen vereinbar sind. Die geschilderten Problembereiche sind auch für das deutsche
Recht bedeutsam schon weil die Tarifvertragssysteme beider EU-Mitgliedstaaten historisch auf
gemeinsamen Prinzipien und Wertmaßstäben basieren.Die Dissertation erhielt den Preis der Freien
Universität Berlin für die beste Dissertation des akademischen Jahres 2016 2017.