Das Montrealer Übereinkommen ist am 3. November 2003 nach Hinterlegung der 30.
Ratifikationsurkunde in Kraft getreten. Mittlerweile gilt es für 64 Staaten. Durch die rasche
Ratifikation durch weitere Staaten wird der Vorläufer das Warschauer Abkommen zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr aus dem Jahre
1929 zunehmend abgelöst. Ziel des Übereinkommens ist es ein neues modernes und umfassendes
Regelungswerk zu schaffen das zum einen den geänderten technischen wirtschaftlichen und
verbraucherschützenden Anforderungen entspricht und zum anderen durch die Integration der
verschiedenen Rechtsquellen des Warschauer Abkommenssystems wieder ein einheitliches und
übersichtliches Recht garantiert.Ziel des Kommentars ist es die Bestimmungen des
Übereinkommens kurz und prägnant für die Praxis zu erläutern. Als wichtige Auslegungsquelle
dient dabei zum einen die Entstehungsgeschichte zum Montrealer Übereinkommen sowie zum
Warschauer Abkommen. Zum anderen berücksichtigt die Kommentierung die kontinentaleuropäische
und US-amerikanische Rechtsprechung zur Luftfrachtführerhaftung für Personen- und Güterschäden
sowie die Rechtsquellen des Europäischen Gemeinschaftsgesetzgebers. Ferner geht die
Kommentierung auf die unterschiedliche internationale Staatenpraxis bei der Umsetzung der
Versicherungspflicht der Luftfrachtführer ein.Neben dem Montrealer Übereinkommen werden das
Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz die EG-Verordnung über die Haftung von
Luftverkehrsunternehmen bei Unfällen die EG-Verordnung über Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder
großen Verspätung von Flügen sowie die EG-Verordnung über Versicherungsanforderungen an
Luftfahrtunternehmen erläutert und dargestellt.Das Werk enthält eine Textsynopse zum Montrealer
Übereinkommen dem Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls von 1955 sowie dem
Warschauer Abkommen von 1929. Ferner sind im Anhang des Werkes u. a. das
Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz das Europäische Sekundärgemeinschaftsrecht zur
Haftung der Luftfahrtunternehmen bei Unfällen und großer Verspätung sowie zu den
Versicherungsanforderungen an Luftfahrt-unternehmen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
der IATA und der Deutschen Lufthansa AG sowie weitere wichtige Internationale Übereinkünfte
wie das Chicagoer Abkommen mitabgedruckt.Der Kommentar richtet sich zum einen an Spediteure
Luftfrachtführer Versicherungen Rechtsabteilungen von Reiseunternehmen sowie zum anderen an
Rechtsanwälte und Richter.