Am 25. Juni 2013 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur
Werkstoffprüferin in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre. Die Unternehmen
haben die Möglichkeit zwischen den vier Fachrichtungen auszuwählen:- Metalltechnik-
Kunststofftechnik- Wärmebehandlungstechnik- Systemtechnik.Die Entscheidung für die geeignete
Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen.Der Leitfaden der PAL
für die Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung
vom 25. Juni 2013 vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten
sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.