Regelmäßig haben Eheleute ein Interesse daran ein gemeinsames Testament zu verfassen weil sie
mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Denn ohne ein gemeinsames
Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Haben Eheleute Kinder vielleicht auch
aus erster oder zweiter Ehe könnten die Pflichtteile der Kinder die wirtschaftlich sichere
Situation des überlebenden Ehegatten (einer der beiden Partner einer Ehe) gefährden. Wird
jedoch ein solch gemeinsames Testament erstellt spricht der Gesetzgeber vom sogenannten
»Ehegattentestament«. Bei Ehepaaren beliebt: Das Berliner Testament Nach dem Tod
eines Partners soll oft der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich versorgt werden und das
Erbe vollständig bekommen. Nach dieser als »Berliner Testament« bekannten Variante der Erbfolge
erbt der längerlebende Ehepartner erst einmal alles. Erst nach dem Tod des Alleinerben erben
die Kinder (sog. Schlusserben) der Eheleute. Sicherheit durch »wechselbezügliche«
Verfügungen im Ehegattentestament Werden im gemeinsamen Testament noch dazu gemeinsame
Verfügungen getroffen entstehen »Bindungswirkungen« für beide Parteien. Das bedeutet
einseitige Änderungen am Testament sind für einen Ehepartner alleine nicht mehr möglich. Nur
gemeinsam. Dies verschafft beiden die Sicherheit das sogar über Ihren Tod hinaus der
überlebende Ehepartner (der Nacherbe) keine Änderungen mehr am Ehegattentestament vornehmen
kann und z.B. die gemeinsam getroffene Erbfolge eingehalten wird. Das eine Muster für ein
gemeinsames Ehegattentestament gibt es nicht Jeder Erbfall ist anders. So müssen in
vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden sei es
dass neben der Erbeinsetzung weitere Zuwendungen erfolgen oder den Erben bestimmte
Verpflichtungen auferlegt werden sollen der eingesetzte Erbe verschuldet oder pflegebedürftig
ist oder komplizierte Familienverhältnisse wie beispielsweise in einer Patchwork-Familie
bestehen. Dieser Ratgeber will Ihnen bei der Errichtung Ihres Testaments helfen:
Sie können sich mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln und Grundsätzen vertraut machen und
werden so in die Lage versetzt die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Sie erhalten
einen Überblick über die vorweggenommene und die gesetzliche Erbfolge die als als
Altersnativen für die Vermögensübertragung zur Verfügung stehen. Es werden die Grenzen der
testamentarischen Gestaltungsfreiheit und die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragung
aufgezeigt. Sie erfahren welchen formellen Anforderungen Ihr Testament entsprechen muss
und welche erbrechtlichen Instrumente Ihnen zur Verfügung stehen um Ihren »letzten Willen« zu
verwirklichen. Für typische Familien- und Vermögensverhältnisse werden gängige Lösungen
aufgezeigt bewertet und Gestaltungsmodelle in Form von umfassenden Testamentsmustern
vorgestellt. Anhand konkreter Beispiele wird die häufig komplizierte Rechtslage
verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt um Sie vor rechtlichen und
finanziellen Nachteilen zu schützen.