Im Autozubehör sind Blendschutzstreifen mit Tönungsverlauf erhältlich, die als Sonnenblende an der oberen Seite der Frontscheibe aufgeklebt werden. Das Anbringen eines solchen Blendschutzes unterliegt jedoch strengen Bestimmungen. So darf der Streifen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Zudem darf laut Stra?enverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Gesamtfläche der Folie auf der Windschutzscheibe nicht mehr als 0,1 m betragen. Sollten bereits verschiedene Vignetten aufgeklebt sein, fällt die zulässige Fläche entsprechend geringer aus.
Lichtdurchlässigkeit
Eine nachträglich aufgebrachte Tönungsfolie verdunkelt die Scheibe nach au?en hin. Die Folien sind dabei in verschiedenen Abstufungen erhältlich. Je dunkler die Folie, umso geringer die Lichtdurchlässigkeit. ?blich sind Abstufungen zwischen 35 bis zu 5Lichtdurchlässigkeit.
Prüfzeichen
Tönungsfolien dürfen ausschlie?lich an der Innenseite von Fahrzeugscheiben angebracht werden, die für die Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind, so die StVZO. Zudem ist die Verwendung einer derartigen Folie ausschlie?lich mit einer entsprechenden Bauartgenehmigung zulässig. Jede Folie muss au?erdem mit einem gültigen nationalen (Wellenlinie, Buchstabe und Ziffern) oder internationalen Prüfzeichen (e- oder E-Symbol) versehen sein.
UVSchutz
Eine an den Seitenscheiben sowie der Heckscheibe verklebte Tönungsfolie verändert das Aussehen des Fahrzeugs und reduziert die Wärmeentwicklung im Inneren. Darüber hinaus absorbieren derartige Folien aber auch die im Sonnenlicht enthaltene UV-Strahlung. Eine Tönung der Scheiben verhindert dadurch ein Ausbleichen des Interieurs sondern stellt zudem einen UVSchutz für die Insassen dar.
Auto Sonnenschutz —
Begriffe erklärt
Die wichtigsten Begriffe rund um Auto Sonnenschutz einfach erklärt.
Blendstreifen
Im Autozubehör sind Blendschutzstreifen mit Tönungsverlauf erhältlich, die als Sonnenblende an der oberen Seite der Frontscheibe aufgeklebt werden. Das Anbringen eines solchen Blendschutzes unterliegt jedoch strengen Bestimmungen. So darf der Streifen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Zudem darf laut Stra?enverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Gesamtfläche der Folie auf der Windschutzscheibe nicht mehr als 0,1 m betragen. Sollten bereits verschiedene Vignetten aufgeklebt sein, fällt die zulässige Fläche entsprechend geringer aus.
Lichtdurchlässigkeit
Eine nachträglich aufgebrachte Tönungsfolie verdunkelt die Scheibe nach au?en hin. Die Folien sind dabei in verschiedenen Abstufungen erhältlich. Je dunkler die Folie, umso geringer die Lichtdurchlässigkeit. ?blich sind Abstufungen zwischen 35 bis zu 5Lichtdurchlässigkeit.
Prüfzeichen
Tönungsfolien dürfen ausschlie?lich an der Innenseite von Fahrzeugscheiben angebracht werden, die für die Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind, so die StVZO. Zudem ist die Verwendung einer derartigen Folie ausschlie?lich mit einer entsprechenden Bauartgenehmigung zulässig. Jede Folie muss au?erdem mit einem gültigen nationalen (Wellenlinie, Buchstabe und Ziffern) oder internationalen Prüfzeichen (e- oder E-Symbol) versehen sein.
UVSchutz
Eine an den Seitenscheiben sowie der Heckscheibe verklebte Tönungsfolie verändert das Aussehen des Fahrzeugs und reduziert die Wärmeentwicklung im Inneren. Darüber hinaus absorbieren derartige Folien aber auch die im Sonnenlicht enthaltene UV-Strahlung. Eine Tönung der Scheiben verhindert dadurch ein Ausbleichen des Interieurs sondern stellt zudem einen UVSchutz für die Insassen dar.
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