Bespikter Reifen für extreme Winterbedingungen - für alle Limousinen Durch den Winter mit
vollem Vertrauen Rechtslage für bespikte Reifen Österreich: Spikereifen sind in Österreich von
Anfang Oktober bis Ende Mai unter folgenden Bedingungen erlaubt: Fahrzeuge bis 3 5 t und
Anhänger bis 1 8 t Achslast Montage auf allen Radpositionen Maximale Spikelänge über Profil: 2
mm Amtlicher Spikeaufkleber am Heck des Fahrzeuges Höchstgeschwindigkeit außer Orts 80 km h
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km h Deutschland: Spikereifen sind in Deutschland
grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung kann nach § 70 StVZO von den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden nach Ermessen erteilt werden. In der Regel wird diese nur für
Spezialfahrzeuge (Rettungsdienste Technisches Hilfswerk …) erteilt. Bei besonderen
Witterungslagen kann eine Straßenverkehrsbehörde eine bestimmte Region zum „Spikes-Gebiet“
erklären und damit auch Privatpersonen eine solche Bereifung erlauben. Eine Sonderregelung
besteht nur für österreichische Autofahrer in einem 15 km breiten Streifen entlang der
österreichischen Grenze von Anfang Oktober bis Ende Mai (parallel zur österreichischen
Regelung).