Beschreibung by Topleiter.de Nach DIN 18799-1 - Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage
Bitte beachten Sie Ab 5 m Absturzhöhe muss soweit baulich möglich ein Rückenschutz vorhanden
sein Ab 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen die maximale Länge eines
Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile
höher geführt werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter
angebrachte Geländer erforderlich siehe EN ISO14122-4 Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer
als 75 mm ist muss ein Ausstiegstritt mitbestellt werden Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre
empfehlenswert Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter
Berücksichtigung bestimmter Personenkreise hinsichtlich der Erfahrung in Benutzung von
Steigleitern: Personengruppe 1: Personen mit Erfahrung (z.B Antennenbauer) Personengruppe 2:
Personen ohne Erfahrung (z.B Privatpersonen) bis maximal 10 m Steighöhe Steighöhe