Anwendung als ortsfeste Steigleiter an Gebäuden und maschinellen Anlagen für den Innen- und
Außenbereich geeignet. Nach DIN 18799-1 ist ab einer Absturzhöhe = 5 m eine Absturzsicherung
vorgeschrieben.Nach DIN EN ISO 14122-4 ist ab einer Absturzhöhe = 3 m eine Absturzsicherung
vorgeschrieben.Nach DIN 14094-1 „Feuerwehrwesen- Notleiteranlagen“ dürfen an Steigleitern keine
Absturzsicherungen gemäß EN 353-1 verwendet werden. Es ist nur ein Rückenschutz erlaubt.Nach
DIN 18799-1 und DIN EN ISO 14122-4 ist bei Steighöhen über 10 m und einzügiger Ausführung der
Leiter nur eine Absturzsicherung nach EN 353-1 erlaubt. Hinweis! Mehrzügige Steigleitern auf
Anfrage Grundkonfiguration nach DIN 18799Einzügig gemäß den Grundanforderungen der DIN 18799
inkl. aller Systemkomponenten ohne Befestigungsmittel. LieferumfangLeiterteile
Leiterverbinder Leiterkappen Wandhalter 165 mm Ausstiegsholmbügel Typ AHB-K
Austrittsverlängerung. Maximale Versandlänge: 4200 mm. Teile über 4200 mm Länge mehrteilig.
Material: Aluminium natur + Stahl feuerverzinkt korrosionsbeständig in neutraler und leicht
saurer Umgebung stabile handfreundliche Holmprofile verlängerbar mittels Leiterverbinder
einfache Montage Sprossen: 30x30mm Leiterteile können ohne Korrosionsrisiko gekürzt werden
rutschsichere Sprossen durch Quer- und Längsprofilierung Achtung! Eine gerade
Befestigungsfläche ohne Hindernisse wird vorausgesetzt. Bei Steigleitern an Gebäuden Steig-
Rückenschutz ab 5000 mm – bei Steigleitern an maschinellen Anlagen ab 3000 mm – Steighöhe ist
ein Rückenschutz erforderlich!