Die latexfreien Vinyl-Einmalhandschuhe WORK-INN Comfort sind von medizinscher Qualität und
eignen sich ideal als Untersuchungs- und Schutzhandschuhe oder im Umgang mit nicht fettenden
und öligen Lebensmitteln. Die besonders hautfreundlichen Schutzhandschuhe weisen eine weiche
Haptik und leichte Materialbeschaffenheit auf sind dadurch sehr angenehm zu tragen und
unterstützen ein hohes Tastempfinden. Sie enthalten keine Latexallergie auslösenden Proteine.
Ihre Oberfläche ist glatt und puderfrei. Dank ihrer Eigenschaften und der Eignung als
Medizinprodukt finden sie vorwiegend Anwendung im Patientenverkehr in stationären und
ambulanten Pflegeeinrichtungen beispielsweise beim Waschen und der Körperpflege. Die
beidhändig tragbaren Einmalhandschuhe WORK-INN Comfort sind in unterschiedlichen Größen
verfügbar und kommen zu je 100 Stück im praktischen Spenderkarton verpackt zu Ihnen. Allgemeine
Details: * Sehr hohe Fertigungsqualität nach medizinischem Standard * Stulpe mit Rollrand *
Beidhändig tragbar * Zur Einmalanwendung * Unsteril * Latexfrei keine Proteine enthalten *
Puderfrei (≤ 2 mg dm²) * AQL (Acceptable Quality Level): 1 5 * Hohe Tastempfindlichkeit: Level
5 (geprüft gem. EN 420:2003 + A1:2009) * Material: Polyvinylchlorid (PVC) transparent *
Oberfläche innen: weich polymerbeschichtet * Oberfläche außen: glatt * In unterschiedlichen
Größen verfügbar * VE: im Karton zu je 100 StückAnwendungsbereiche: * Hygiene- & Pflegebereiche
* Kosmetik * Nur für trockene und feuchte Lebensmittel geeignet * Bedingt geeignet für:
Schokolade Torten Gebäck * Nicht geeignet für fettende ölige Lebensmittel wie Fleisch Fisch
Fett Öl Butter Margarine Käse Mayonnaise etc.Sicherheitsmerkmale: * Medizinprodukt der
Klasse I gemäß RL 93 42 EWG geeignet für Untersuchungen Arbeiten im medizinischen Bereich *
Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie I (für minimale Gefahren) * Gemäß Verordnung (EU)
2016 425 geeignet für Labor- und Reinigungsarbeiten * Geeignet für den Kontakt mit nicht
fettenden Lebensmitteln gemäß VO 1935 2004 * Geprüft gemäß LFGB und der VO 10 2011 für den
kurzzeitigen Kontakt mit Lebensmitteln