Warn- und Hinweisschild Von der VwV-StVO gefordert In der Verwaltungsvorschrift zur StVO (�� 39
bis 43 III 3a) wird gefordert: �Die Ausf�hrung der Verkehrszeichen darf nicht unter den
Anforderungen anerkannter G�tebedingungen liegen. Allein die G�tebedingungen der GVZ sind
anerkannt. Das RAL-G�tesiegel das auf jedem gepr�ften Verkehrszeichen aufgebracht ist
gew�hrleistet die Forderung der Verwaltungsvorschrift der StVO. In Baustellen zur G�tequalit�t
Speziell in Baustellen lauern au�erordentliche Gefahren f�r Kraftfahrer. In den �Richtlinien
zur Sicherung von Arbeitsstellen an Stra�en (RSA) werden deshalb ausdr�cklich auch an
Arbeitsstellen G�teverkehrszeichen vorgeschrieben. Besch�digte oder verbeulte Schilder d�rfen
nicht verwendet werden. Verkehrszeichen nach StVO RAL-G�tezeichen Alle abgebildeten
Verkehrszeichen und Zusatzzeichen entsprechen der Richtlinie der StVO (Stra�enverkehrsordnung).
� RAL-G�tezeichen � Folie RA1 reflektierend � Aus 2-mm-Aluminium