Der dreifach Effekt aus dem Hause JB Systems.Mit dem JB Systems Invader erhalten Sie einen LED
Effekt einen Laser und ein Stroboskop in nur einem Gerät. Die verschiedenen Effekte des
Invader sind dabei kombinierbar so dass ganz neue Illuminationen ermöglicht werden. Steuern
Sie den Invader bequem über die eingebauten Programme wie den Musik- oder den Automatikmodus.
Alternativ bedienen Sie das Produkt über das DMX Protokoll mit 1 oder 9 Kanälen.Merkmale:3
Effekte in einem GerätLED Effekt (5x 3W LEDs)LED Strobe (8x 1W LEDs)Grating Laser (150mW rot
(638nm) + 50mW grün (532nm))Musiksteuerung via internem MikrofonAutomatikmodusMaster SlaveDMX
512 (1 oder 9 Kanäle)3-stelliges LED-DisplaySchlüsselschalter und Notaus-EingangLaserklasse:
3BLeistungsaufnahme: 66WSpannung: AC 100~240V 50 60HzMaße: 240 x 220 x 110 mmGewicht: 4 2
KgLaserschutzbestimmungen:Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte
Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl
getroffen kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von
Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt was bei den
kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist ist die Wirkung
und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer.Entsprechend der möglichen
Gefährdung werden Laser bzw. Geräte die einen Laser enthalten gemäß
Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf
dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur
Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei
öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6
(BGV- B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken
Mehrzweckhallen Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der
Berufsgenossenschaft abzunehmen.Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer
Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen
Berufsgenossenschaft und dem zuständigen TÜV Unternehmen.