Der Nachfolger unseres TOP Sellers mit mehr Power.Dieser fantastische Effekt setzt einen 40mW
grünen Laser + 150mW roten Laser kombiniert mit einem schönen Water Wave LED Projektor
(Wasserprojektor) ein. Durch eine spezielle Rasterungstechnologie werden die Strahlen in eine
große Anzahl einzelner Laserstrahlen aufgeteilt die in alle Richtungen zeigen und so einen
verblüffenden raumfüllenden Effekt erzeugen.Merkmale:Plug and Play: Keine teuren Steuergeräte
(Controller) erforderlich!DMX-Steuerung: 1 oder 7 DMX KanäleStandalone: Musikgesteuert
(eingebautes Mikrofon) oder automatischMaster Slave: Tolle synchronisierte ShowsGetrennte
Drehsteuerung für Laser und LED ProjektorStrobe Steuerung für den Laser und den LED
ProjektorIdeal für Projektionen auf Wänden und Decken in Bars Clubs Diskotheken Hotels
usw.Schlüsselbetätigter An Aus-Schalter für mehr SicherheitErfüllt die EN IEC 60825-1 für
LasersicherheitLeistung max. 128 W CW Laser grün 40mW 532nm CW Laser rot 150mW 650nm LED
Leistung 5 Watt blauLaserschutzklasse 3B Norm N60825-1:1994 + A1:2002 + A2:2002 +
COTTLaserschutzbestimmungen:Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte
Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl
getroffen kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von
Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt was bei den
kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist ist die Wirkung
und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer. Entsprechend der möglichen
Gefährdung werden Laser bzw. Geräte die einen Laser enthalten gemäß
Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf
dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur
Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei
öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6
(BGV-B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken
Mehrzweckhallen Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der
Berufsgenossenschaft abzunehmen. Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer
Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen
Berufsgenossenschaft und zuständigem TÜV Unternehmen.