So wie die meisten Borsen verfügt auch die SIX Swiss Exchange über Mistrade-Regelungen die sie
unter gewissen Voraussetzungen dazu ermachtigen ein abgeschlossenes Borsengeschaft einseitig
zu stornieren und die Rückabwicklung allfallig bereits erfolgter Leistungen zu verlangen.
Aufgrund der für Borsengeschafte typischen Aneinanderreihung von grundsatzlich voneinander
unabhangigen Vertragen wirkt sich ein solcher Mistrade-Entscheid auf unterschiedliche
vertragliche Verhaltnisse aus. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Untersuchung dieser
Auswirkungen. Dabei werden in einem ersten Schritt die borsenrechtlichen Grundlagen analysiert
um die Rechtsnatur der Mistrade-Regelungen sowie des Mistrade-Entscheids zu bestimmen. In einem
zweiten Schritt geht die Untersuchung der Frage nach welche Auswirkungen ein
Mistrade-Entscheid einerseits auf das vertragliche Verhaltnis zwischen dem Handelsteilnehmer
und der Borse sowie andererseits auf dieses zwischen dem Handelsteilnehmer und dem Investor
zeitigt.