Der Generationenvertrag umfasst den gegenseitigen Austausch von Leistungen zwischen Menschen
unterschiedlichen Alters im privaten wie im öffentlichen Bereich. Der Vertrag gilt als fair
wenn Menschen im Laufe ihres Lebens mindestens gleich viele Leistungen erhalten wie sie selber
erbringen. Die Alterung der Gesellschaft wird jedoch die Kräfteverhältnisse zwischen den
Altersgruppen und damit die Leistungsbilanz einer Kohorte drastisch verändern. Eine Änderung
des Generationenvertrags drängt sich auf. Im privaten Bereich müssen die Rollen der
Familienmitglieder angepasst werden um den immer knapperen Personalressourcen
entgegenzuwirken. Es liegt in der Verantwortung jedes Menschen im Alter möglichst lang von
Dritten unabhängig zu bleiben z. B. dank altersgerechtem Wohnen oder gesunder Lebensführung.
Mehr Flexibilität am Arbeitsplatz könnte Angehörigen helfen trotz erhöhter Distanz und
geringerer zeitlicher Verfügbarkeit Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. In der
Alterspflege könnte eine Spezialisierung der Angehörigen auf Hilfeleistungen und der
Fachpersonen auf Pflege zu einem effizienteren Ressourceneinsatz führen. Die zu erwartenden
demografiebedingten Mehrkosten für die öffentliche Hand sind beträchtlich. Der Umfang und die
Finanzierung staatlicher Leistungen müssen neu definiert werden. Eine Subventionierung der
Benutzer statt der Anbieter im (vor)schulischen Bereich könnte Angebote fördern die -
quantitativ und qualitativ - effektiv nachgefragt werden. Ein obligatorisches Vorsparen für die
Alterspflege könnte eine generationengerechtere Finanzierung der Kosten sichern und Fehlanreize
beseitigen. Die Aufhebung des gesetzlichen Rentenalters und die Einführung einer Schuldenbremse
in der AHV würden die Zunahme impliziter Schulden erschweren.