Das ist neu Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG v. 23.12.2024 Anhebung des steuerlichen
Grundfreibetrags auf 12.096 EUR Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.336 EUR jeweils für jeden
Elternteil Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 39.900 EUR für
Zusammenveranlagte