Lohnabrechnung und Kontrolle! Die Lohnsteuertabellen dienen sowohl der Berechnung und
Ermittlung der zutreffenden Lohnabzugsbeträge als auch der Kontrolle elektronisch erstellter
Lohnabrechnungen. In Personalgesprächen können relevante Beträge schnell abgelesen werden.
Einzelfragen beantworten die umfassenden Erläuterungen in den Tabellen. Achtung:
Lohnabrechnungen ab März 2025! Es gilt der der neue amtliche Programmablauflaufplan der den
rückwirkend ab 1.1.2025 geltenden Steuertarif 2025 berücksichtigt. Die inhaltlichen
Schwerpunkte Neuer Einkommensteuertarif gültig ab dem 1.1.2025 Neuer amtlicher Programmablauf
zur manuellen Abrechnung ab März 2025 Keine Unterscheidung zwischen Ost und West durch
einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen Praxisorientierte Erläuterungen Aktuelle Gesetzgebung
Rechtsprechung und Erlasse Inklusive Zugang zum umfassenden Online-Portal Das ist neu
Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG v. 23.12.2024 Anhebung des steuerlichen
Grundfreibetrags auf 12.096 EUR Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.336 EUR jeweils für jeden
Elternteil Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 39.900 EUR für
Zusammenveranlagte