Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke die das Vertrauen der
Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung
eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab innerhalb dessen die Gläubiger
erwarten können dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des
schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden.Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet
nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf
universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute
als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren.
Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus - es
hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem
von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends
auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein die Praxis bedarf rechtsdogmatischer
Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung
über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer
Insolvenzrechte auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht.Die
Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge
monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen europäischen und
internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen
Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur
Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.