Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die
internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) welches 1983 in Kraft getreten ist. Das
Rechtshilferecht ist ein interessantes und höchst aktuelles Rechtsgebiet welches Bezüge zum
Strafrecht wie auch zum Völkerrecht aufweist. Die im Rechtshilferecht zentrale Frage unter
welchen Voraussetzungen ein Verfolgter an einen anderen Staat ausgeliefert werden kann wurde
nicht immer einheitlich beantwortet. Die Entwicklungen die dieses Rechtsinstitut sowie andere
Rechtshilfeformen - insbesondere in der Entstehungsphase des IRG von 1962 bis 1983 aber auch
unter Einbeziehung der Entwicklung des Rechtshilferechts seit 1892 - durchlaufen haben
darzustellen macht sich die Arbeit zur Aufgabe. Im Entstehungsprozess des Gesetzes galt es
politisch brisante Fragen zu beantworten: Inwieweit ist die Bundesrepublik gehindert einen
Verfolgten auszuliefern welchem im Zielstaat die Todesstrafe oder politische Verfolgung droht?
Sind deutsche Stellen verpflichtet den Schuldverdacht gegen den Verfolgten nachzuprüfen bevor
sie ihn ausliefern? Kann ein ausländisches Strafurteil in Deutschland vollstreckt werden und
wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Auch die erstmalige Normierung der sog. Rechtshilfe
durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse bildet einen Schwerpunkt der Arbeit da sie eine
der wesentlichen Errungenschaften des Gesetzes darstellt. Im langwierigen
Gesetzgebungsverfahren welches 1962 durch die Einberufung der Kommission zur Reform des
Deutschen Auslieferungsgesetzes des Vorgängers des IRG eingeleitet worden war waren einige
Vorschriften der Entwürfe hoch umstritten. An nicht wenigen Stellen war eine hohe
Kompromissbereitschaft der Beteiligten gefordert politische Motive spielten eine entscheidende
Rolle. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Rechtshilferechts versucht die Arbeit
darüber hinaus den Entstehungsprozess des IRG für Streitfragen wie die Rechtsstellung des
Verfolgten und die Dreidimensionalität des Rechtshilfeverfahrens fruchtbar zu machen.