Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige
Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und
ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische
Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern Sucht- und
Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für
das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das
echte Glücksspiel (Lotterien Sportwetten Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien
besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt der bereits für
sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die
Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der
facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären
Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine
Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und
die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und
soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und
-therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden
Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die
Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen
Innenministerium Federführer der Glücksspielreferenten der Länder Mitglied der
Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates
Sucht der Länder gem. 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem
Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für
Öffentliches Recht insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht an der TU Chemnitz. Er wurde
mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat
darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus
einem primär juristischen aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel
publiziert.