In einer Phase in der sich die wissenschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf einen
Wettbewerb der verschiedenen Privatrechtskodifikationen der Mitgliedstaaten richten und darüber
hinaus ein vertikaler Wettbewerb nationaler Kodizes im Verhältnis zu europäischen und
supranationalen Regelwerken anklingt erscheinen vollharmonisierende Richtlinien eher als
Rückschritt für die Fortentwicklung des Europäischen Privatrechts.Die vorliegende Arbeit will
versuchen auszuloten was das Konzept der Vollharmonisierung im Privatrecht tatsächlich zu
leisten im Stande ist. Trotz des aktuellen Eindrucks schwer lastender Kritikverdient die
Voll-harmonisierung als durchaus traditionsreiche Methode der Rechtsangleichung eine
unvoreingenommene Untersuchung ihrer Wirkweise ihrer Implikationen und ihrer
Praxistauglichkeit.