Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die katholische Kirche in Preußen von einer staatlich
sanktionierten Kirchengesellschaft zu einer Kirche in der Gesellschaft. Diese Entwicklung
gründete nicht zuletzt auf der Teilnahme vieler Katholiken an verschiedenen Frömmigkeitsformen
sowie ihrer oppositionellen Haltung zu staatlichen Vorschriften die in ihr Glaubensleben
eingriffen. Auch die Regierungspolitik gegenüber der katholischen Kirche änderte sich in dieser
Zeit. Sie wurde spätestens nach Einführung einer Verfassung 1850 nicht mehr vom Monarchen
sondern von Ministern gelenkt. Der Konflikt wegen der gemischten Ehen 1815 bis 1828 die
Trierer Bischofswahl 1839 und die Protesteingaben gegen Einschränkung der Religionsfreiheit
1852 verdeutlichen die enge Bindung zwischen der Entstehung eines politischen Bewusstseins und
der Verteidigung religiöser Überzeugungen. Die zunehmende Bestimmung der Regierungspolitik
durch Minister zeigt sich in der relativen Kurzlebigkeit der vom Monarchen 1841 errichteten
katholischen Abteilung und lässt sich ebenso in der Auseinandersetzung über die Raumerschen
Erlasse 1852 und im vorsichtigen Verhalten der Regierung gegenüber den Jesuiten bis 1872
nachverfolgen.