Josef Kohler gilt als ein Begründer des Immaterialgüterrechts. Kaum jemand hat das im letzten
Drittel des 19. Jh. herausgebildete Rechtsgebiet so geprägt wie Josef Kohler. Die an der
Humboldt-Universität zu Berlin etablierte Veranstaltungsreihe der Josef Kohler-Vorträge
versammelt Beiträge zu den unterschiedlichen Einzelmaterien des Urheber- Marken- und
Patentrechts aber auch der Nebengebiete des Lauterkeits- und Kartellrechts. Die Dokumentation
spannt den thematischen Bogen u.a. von der Plagiatsproblematik über die Diskussion eines
Dateneigentums das Recht der öffentlichen Wiedergabe den Wahrnehmungsbegriff im Markenrecht
und europäische Patentsysteme bis hin zu lauterkeitsrechtlichen Informationspflichten und zum
Schutz von Geschäftsgeheimnissen.