Wie verhalten sich Freiheit und Staatlichkeit in Kants Rechtslehre? Und welche Bedeutung kommt
hierbei seiner kritischen Moralphilosophie zu? Hirschs Untersuchung zeigt dass bei Kant Recht
und Staat notwendige Realisationsbedingungen individueller Autonomie sind. Erst als autonome
und selbstzweckhafte Personen haben wir Freiheitsrechte welche wir aber nur im Staat legitim
behaupten können. Denn nur unter der Idee von Staatlichkeit als Vereinigung des gesetzgebenden
Willens aller kann rechtliche Fremdverpflichtung als Selbstverpflichtung begriffen werden.
Staatlichkeit dient damit der Verwirklichung individueller Autonomie und Freiheit. Hierin liegt
das Reformideal politischer Herrschaft. Doch Rechtsdurchsetzung gegen den Staat ist unmöglich
sodass aktiver Widerstand nie rechtens aber mitunter entschuldbar ist. Damit gelingt es Hirsch
erstmals Kants Rechts- und politische Philosophie ausgehend vom kategorischen Imperativ als
integralen Bestandteil seinerkritischen Moralphilosophie auszuweisen. Gleichzeitig lässt sich
so erklären wie Anerkennung individueller Freiheitsrechte staatlicher Rechtszwang und
unbedingte staatsbürgerliche Gehorsamspflicht als Ausdruck des politischen Liberalismus Kants
miteinander vereinbar sind.