Während die Forschung sich bislang auf die Urkundenproduktion Kaiser Friedrichs II. (1198-1250)
konzentriert hat analysiert die Studie erstmals in umfassender Weise den konkreten
Benutzungskontext von Urkunden die der Staufer für Empfänger in Italien ausgestellt hat. Sie
vergleicht das an Schriftlichkeit gewohnte kommunale Italien mit dem bürokratischen Regnum
Siciliae und rückt hierbei die Frage nach der Funktion schriftlicher Dokumente in der
symbolischen Kommunikation von Herrschaft in den Mittelpunkt. Aus der Untersuchung der ars
dictamini zeitgenössischen Rechtsgelehrsamkeit Petitionsakte Urkundenkopien von Notaren
libri iurium und zeitgenössischen Historiographie geht hervor dass Urkunden über ihre
administrative oder juristische Funktion hinaus zugleich auch als Stellvertreter für den Kaiser
galten und entsprechend im Kontext unterschiedlicher Praktiken ein wichtiger Teil symbolischer
Herrschaftskommunikation waren.