Diese Arbeit untersucht die Frage unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht
im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist um eine fehlerhafte Rechtsanwendung
durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler
durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden den
letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht
eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz« sondern überprüft nur »spezifisches
Verfassungsrecht«. Um zu beantworten wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte
Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist werden zunächst grundsätzliche Überlegungen
zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der
Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin
allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und
versucht auch den Gedanken der Schuhmann'schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.