Die staatliche Finanzverwaltung war fest eingebunden in die fiskalische Verfolgung von
Reichsfeinden. Dabei legalisierte sie nicht nur den Vermögensraub sondern bildete einen
integralen und aktiven Bestandteil des nationalsozialistischen Verfolgungsapparates. Josephine
Ulbricht liefert mit ihrer Studie erstmals einen Gesamtüberblick über den Zugriff auf das
Vermögen von deportierten Sinti und Roma ausgebürgerten Emigranten katholischen Einrichtungen
sowie von politischen Gegnern und den Widerständlern aus dem Kreis der Roten Kapelle und des
20. Juli. Sie zeigt auf wie sich stufenweise juristische Grundlagen und administrative
Verfahren im Bereich der Vermögenseinziehung herausbildeten und welche Unterschiede und
Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen Verfolgtengruppen bestanden. Auf einer breiten
Quellengrundlage wird zudem das Netzwerk der an den Konfiskationsvorgängen beteiligten
Institutionen von Staat und Partei analysiert und der spezifische Anteil der staatlichen
Finanzverwaltung an der fiskalischen Gegnerverfolgung ausgelotet. Deutlich wird dabei dass die
Reichsfinanzverwaltung eine bedeutende Schnittstelle zwischen den verfolgten Reichsfeinden den
verschiedenen NS-Machtzentren und der Bevölkerung bildete.