Immanuel Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre 1797 als erster Teil der Metaphysik
der Sitten erschienen stellen einen Beitrag zur neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie
dar. Hinsichtlich der normativen Prinzipien von Recht und Staat entwickelt Kant eine
erfahrungsunabhängige insofern metaphysische Theorie. Sie beginnt mit einem angeborenen und
unveräußerlichen Menschenrecht und geht dann zu den Institutionen des Eigentums und des
Rechtsstaates über. Besonders aktuell ist die Formulierung eines rechts- und
friedensfunktionalen Völkerrechts und eines Weltbürgerrechts. Darüber hinaus behandelt Kant
auch das Ehe und Familienrecht das Verhältnis von Staat und Kirche und das Straf- und
Begnadigungsrecht. Durch den thematischen Reichtum und die begriffliche Genauigkeit vor allem
jedoch durch die Radikalität seiner Fragen und die Originalität der Antworten ist Kants
Rechtsdenken bis heute von hohem systematischem Rang. Die elf Beiträger dieses kooperativen
Kommentars der anlässlich des 300. Kant-Jubiläums in einer 3. überarbeiteten Auflage
erscheint nehmen die bleibend gültigen Provokationen der Metaphysischen Anfangsgründe ernst.
Mit Beiträgen von Hans Friedrich Fulda Otfried Höffe Peter König Kristian Kühl Bernd Ludwig
Jean-Christophe Merle Jörg Paul Müller Terry Pinkard Alessandro Pinzani Robert B. Pippin
Allen W. Wood.