Die Geschichte des 1950 gegründeten Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist trotz zahlreicher
Detailstudien über sein Personal und seine Rechtsprechung bislang weithin unbekannt. Die
zweibändige Publikation ermöglicht nun erstmals einen umfassenden quellenfundierten Einblick
in Aufbau Funktionsweise und Personal dieses höchsten deutschen Gerichts in Zivil- und
Strafsachen für die 1950er und die erste Hälfte der 1960er Jahre. Die Last der NS-Vergangenheit
wird dabei genauso ins Blickfeld gerückt wie die Frage nach der Weiterentwicklung des Gerichts
und seiner Richterinnen und Richter in den bundesdeutschen Rechtsstaat. Band 2 beleuchtet die
frühe Rechtsprechung des Gerichts im Überblick bis 1968 und zeigt in thematischen
Schwerpunktsetzungen wo die Richterinnen und Richter des BGH in tradierten Denkmustern und
überkommenen Wertvorstellungen judizierten wo sie aber andererseits auch einer innovativen
Rechtsprechung auf der Grundlage des Grundgesetzes den Weg gebahnt haben. Das Ergebnis einer
mehrjährigen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Zeit- und Rechtsgeschichte gibt
Antworten auf die Frage wie und wodurch sich trotz vielfältiger Rückschläge und politischer
Belastungen der Richterschaft ein allmählicher Wandel der traditionellen Justiz vollzog.