Hans Kelsen war einer der bedeutendsten Verfassungs- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts
und Hauptvertreter der sogenannten »reinen Rechtslehre«. In seinem Aufsatz »Was ist
Gerechtigkeit?« von 1953 erörtert er die Frage nach Gerechtigkeit als Problem der Lösung von
Interessen- und Wertkonflikten und der Rechtfertigung menschlichen Verhaltens: Absolute
Gerechtigkeit so Kelsen kann es nicht geben relative Gerechtigkeit aber führt immerhin zu
Toleranz.