Die Frage nach der Staatshaftung für judikatives Unrecht betrifft eine besonders komplexe
Thematik. Einerseits besteht offenkundig die Gefahr durch Zulassung der Haftung des Staates
(nicht des Richters als Individuum) für behauptete richterliche Fehlentscheidungen den
regulären Instanzenzug zu unterlaufen und einen regressus ad infinitum zu eröffnen.
Andererseits sehen sowohl die deutsche als auch die meisten europäischen Rechtsordnungen in
gewissen Fallkonstellationen eine Haftung für judikatives Unrecht vor. Erforderlich ist daher
ein dogmatisches Modell das Grund und Grenzen der Staatshaftung für judikatives Unrecht zu
bestimmen vermag. Marten Breuer entwirft dieses Modell zunächst für die deutsche Rechtsordnung
und untersucht anschließend dessen Übertragbarkeit auf das Europa- und Völkerrecht. Hierdurch
erfährt die Thematik erstmals eine rechtsordnungsübergreifenden Analyse.