Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von
den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren
erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk
bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der
stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern Klassischen
Philologen anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als
Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch ein Bezugspunkt der internationalen
römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion
der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz wobei eine intensive
Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso
berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis.Das Handbuch erscheint in 2 Bänden und wird nur
geschlossen abgegeben.