Die Privatautonomie als Rechtsmacht zur Selbstgestaltung gehört zu den Grundlagen unserer
Privatrechtsordnung. In welchem Umfang kann die nähere Ausgestaltung einer rechtlichen Regelung
etwa in einem Schiedsgutachten der bindenden - gestaltenden oder feststellenden - Entscheidung
eines Dritten überlassen werden? Welches Verfahren hat dieser zu beachten? Wie und von wem wird
die Entscheidung überprüft? Das Gesetz regelt diese Fragen an der Schnittstelle von materiellem
Recht und Verfahrensrecht nur fragmentarisch und für Schuld- und Erbrecht unterschiedlich. Jens
Kleinschmidt entwickelt auf rechtsvergleichender Grundlage gemeinsame Grundsätze der Delegation
von Privatautonomie. Er führt die Entscheidung des Dritten ihr Verfahren und ihre Kontrolle
konsequent auf die Selbstbestimmung des Delegierenden zurück grenzt die Aufgabenbereiche von
privaten Parteien Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten ab und bestimmt wann eine
Regelung höchstpersönlich zu treffen ist.