Privatrecht ist ein Werkzeug des Gesetzgebers zur Regulierung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Ausgehend von dieser anhand des Kauf- und des Sachenrechts belegten These legt Alexander
Hellgardt eine umfassende Untersuchung des Einsatzes von Privatrecht zur Verhaltenssteuerung im
öffentlichen Interesse vor. Er untersucht den unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen der
Regulierung mittels Privatrecht und entfaltet die Konsequenzen für Rechtswissenschaft
Gesetzgebung und Gerichtspraxis. Der Autor demonstriert wie Privatrechtswissenschaft zu einer
Regulierungswissenschaft werden kann er entwickelt Kriterien die den Gesetzgeber bei der Wahl
von Regulierungsinstrumenten im Einzelfall anleiten können und zeigt wie die Rechtsanwendung
die Regulierungsfunktion aufnehmen kann indem die teleologische Auslegung um Elemente der
Folgenabschätzung und Steuerung erweitert wird.