Anleihen nehmen in der Unternehmensfinanzierung kapitalmarktorientierter Gesellschaften eine
zunehmend bedeutende Rolle ein. Den Anleihebedingungen kommt dabei die Aufgabe zu die
versprochene Leistung sowie die Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger zu
beschreiben. Abseits der aktienrechtlichen Satzungsstrenge genießen die Emittenten bei der
Ausgestaltung der Anleihebedingungen weitgehende Gestaltungsfreiheit. Diese wird im Anschluss
an das sog. Klöckner-Urteil des BGH (BGHZ 119 305 ff.) durch die 307 ff. BGB sowie - im Fall
einer aktienähnlichen Ausgestaltung - durch aktienrechtliche Normen und Grundsätze beschränkt.
Timo Fest nimmt die hiermit einhergehende Rechtsunsicherheit zum Anlass bestehende Leitbilder
herauszuarbeiten und einen Reformvorschlag zur Stärkung des Kapitalmarktstandorts Deutschland
zu unterbreiten.