Die unter dem Titel Kassiber versammelten Überlegungen gehen von der These aus dass
Übertragungen im Recht und in das Recht nicht erst ausdrücklich vorgenommen werden müssen. Sie
passieren alltäglich und stets. Die juristische Methodologie muss sich auf diese sich
ereignenden Passagen einstellen. Die Ränder des Rechts bezeichnen Grenzen an denen das Recht
sich - im mehrfachen Sinne des Wortes - versäumt. Nur deswegen kann es mit anderen Bereichen
der Gesellschaft verknüpft werden. Ino Augsberg untersucht diese These anhand eines
Dreiergesprächs zwischen Jacob Taubes Carl Schmitt und Hans Blumenberg das um das Konzept
`Kassiber` kreist. Was dabei zunächst mit Blick auf das Recht erörtert wird reicht zugleich
darüber hinaus: Mit dem Thema der Übertragung geht es um die allgemeine Problematik der
Abgrenzung von Eigenem und Fremdem und jenen im Kassiber manifest werdenden Schmuggelprozess
der eben diese Grenze in Frage stellt.