Sind Ansprüche mit ihnen zugrunde liegenden Rechten untrennbar verwoben oder können
Rechtsfolgen einer isolierten Analyse zugeführt werden? Inspiriert vom anglo-amerikanischen
Rechtskreis und unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsentwicklung interpretiert
Franz Hofmann das deutsche Anspruchssystem als Rechtsbehelfssystem. Stammrechte und
Rechtsfolgenrechte zu deren Durchsetzung werden kategorial unterschieden die
Rechtsdurchsetzung wird als selbständiger Problemkreis verstanden. Vor diesem Hintergrund
analysiert der Autor konkret Funktion und 'Anatomie' des 'Rechtsbehelfs Unterlassen'. Während
Unterlassungsansprüche privatrechtsübergreifend eine einheitliche Grundstruktur aufweisen
bedarf ihr Einsatz zur Rechtsverwirklichung einer differenzierten Beurteilung.