Kapitalgesellschaften ermöglichen es ihren Gesellschaftern das personliche Risiko auf die
geleistete Einlage zu begrenzen und das Risiko des unternehmerischen Scheiterns auf die
Gläubiger zu verlagern. Entsprechend skeptisch werden Gesellschaften mit geringem Stammkapital
beurteilt. Dies setzt wiederum erhebliche Anreize die Rechtsform zu verschleiern. Auch im
grenzüberschreitenden Verkehr bestehen solche Anreize. Denn ist der potentielle Kontrahent mit
der Rechtsform nicht vertraut so steht zu befürchten dass er ungeachtet der
Wettbewerbsfähigkeit von Produkt und Unternehmen vom Vertragsschluss Abstand nimmt. Jacqueline
Päßler untersucht wie das deutsche Zivilrecht auf Verschleierungen der Rechtsform durch in-
und ausländische Kapitalgesellschaften reagiert und ob diese Mechanismen auch
international-privatrechtlich zur Anwendung gelangen.