Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 erstmals kategorialer
Diskriminierungsschutz in das deutsche Privatrecht eingeführt worden - für die einen bedeutet
dies einen Frontalangriff auf die Privatautonomie für die anderen den lang erhofften
Rechtsschutz gegen Diskriminierung. Der vermeintlich fundamentale Widerspruch zwischen
Privatautonomie einerseits und verfassungsrechtlichem Gleichheitsversprechen andererseits wirft
die Frage nach Voraussetzungen und Implikationen von Antidiskriminierungsrecht auf. Aus
verfassungstheoretischer Perspektive untersucht Anna Katharina Mangold dessen Legitimation.
Ihre These lautet: Antidiskriminierungsrecht auch privatrechtlicher Schutz vor Diskriminierung
dient der Sicherung demokratischer Inklusion. Verbote von diskriminierendem Verhalten im
Privatrecht sind Ermöglichungsbedingung der demokratischen Begegnung von Freien und Gleichen
auf Augenhöhe.