Die Frage inwieweit internationale Handelsschiedsgerichte vom Anwendungsbefehl staatlichen
Rechts erfasst sind ist seit langem Gegenstand der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Sie
ist bis heute in vielen Bereichen ungeklärt. Besondere Relevanz kommt ihr bei der
kollisionsrechtlichen Bestimmung des materiellen Rechts zu. Vor dem Hintergrund der
europäischen Kollisionsrechtsharmonisierung und des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts stellt
sich die Frage aktueller denn je. Sebastian Gößling nimmt die veränderten rechtlichen
Rahmenbedingungen zum Anlass den Anwendungsbereich des europäischen Kollisionsrechts neu zu
analysieren. Anhand einer Untersuchung der Rom I-Verordnung werden dabei konkrete Folgen für
die Rechtsanwendung durch Handelsschiedsgerichte mit Sitz in der Europäischen Union abgeleitet
und übergreifende Gedanken zur Integration der Handelsschiedsgerichtsbarkeit in den
europäischen Rechtsraum entwickelt.